Inflationsausgleich für Arbeitnehmer
Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur
