PERSÖNLICH
Persönliche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der Sie vollumfänglich betreut und Ihre Bedürfnisse kennt.
INDIVIDUELL
Wir entwickeln individuelle Konzepte, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage berücksichtigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.
LEIDENSCHAFTLICH
Aus unserer Leidenschaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft erreichen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.
INNOVATIV
Wir beraten immer zukunftsorientiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Herausforderungen der Zukunft, den gesetzlichen Vorgaben und Ihren individuellen Ansprüchen.
DIE PERSPEKTIVE
VERÄNDERN
und bestehende Strukturen hinterfragen.
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen.
PERSÖNLICHE BERATUNG -
INNOVATIVE PROZESSE
Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglichkeiten handeln.
Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergebnisse zu erreichen.
HASENBACH MOMBERGER.
zwei Partner, zwei Generationen,
ein konstruktiver Dialog.
So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.
DABEI SEIN?
Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.
Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.
NEUES AUS DEM STEUERRECHT.
Sprechen Sie uns an.
Tel. +49 40 350190
Umsatzsteuer: Wahl der Ist-Besteuerung
Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer zwischen Soll- und Ist-Besteuerung unterscheiden. Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten Nachteil ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt
Neue Bilanzierungsgrenzwerte
Unternehmen, die nach Handelsrecht zur Bilanzierung verpflichtet sind, müssen auch für steuerliche Zwecke eine Bilanz erstellen (§ 5 EStG). Bei Unternehmern, die nicht nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind, richtet sich die
Modernisierung des Rechts der Personengesellschaft
Bei den verfahrensrechtlichen Regelungen ist zwingend zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen zu unterscheiden. Das gilt insbesondere bei der Bekanntgabe von Bescheiden über gesonderte und einheitliche
Sonderabschreibung ab 2024
Die, durch das Wachstumschancengesetz verabschiedete Sonderabschreibung für neue und gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt 20%, wenn sie vor dem 1.1.2024 angeschafft oder hergestellt wurden bzw.