Die Grund­steu­er­re­form 2022

Wir begleiten Sie mit unserem ganzheit­li­chen
digitalen Dekla­ra­ti­ons­pro­zess.

Für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

Grundsteuerreform Hamburg

Betroffen sind alle Eigen­tümer von Grund­be­sitz (Grund­stücke, Eigen­tums­woh­nungen und Betriebe der Land- und Forst­wirt­schaft) oder eines Erbbau­rechts.
Es ist unerheb­lich, ob es sich hierbei um selbst­ge­nutzten oder vermie­teten Grund­be­sitz handelt.

Für die Neube­wer­tung und Berech­nung der Grund­steuer sind erstmalig Feststel­lungs­er­klä­rungen zur Ermitt­lung der
Ausgangs­be­träge auf den 01.01.2022 durch die Grund­stücks­ei­gen­tümer abzugeben. Die Feststel­lungs­er­klä­rungen können voraus­sicht­lich ab dem 1. Juli 2022 bei den zustän­digen Finanz­äm­tern einge­reicht werden. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Die Abgabe erfolgt ausschließ­lich auf elektro­ni­schem Wege.

Bei der Ermitt­lung der Grund­steuer bleibt es auch nach der Grund­steu­er­re­form bei einem dreistu­figen Verfahren. Das Schema für die Ermitt­lung der Grund­steuer ist somit im Grund­satz in allen Bundes­län­dern gleich:

Bei der Ermitt­lung der Ausgangs­werte ergeben sich jedoch grund­le­gende Unter­schiede: Durch die vom Gesetz­geber einge­führte Öffnungs­klausel haben sich mehrere Bundes­länder für eigene Bewer­tungs­re­ge­lungen entschieden. Je nachdem, in welchem Bundes­land Ihr Grund­stück liegt, sind daher unter­schied­liche gesetz­liche Regelungen anzuwenden.

Termine für die Grund­steuer

1. Januar 2022
Stichtag für die Haupt­fest­stel­lung (maßgeb­lich hierfür sind die steuer­recht­li­chen Verhält­nisse an diesem Tag)

ab April 2022
Erfas­sung der Daten und Beginn der digitalen Bereit­stel­lung von erfor­der­li­chen Unter­lagen über unser Mandan­ten­portal

1. Juli bis 31. Oktober 2022
Übermitt­lung von Feststel­lungs­er­klä­rungen an die zustän­digen Finanz­ämter

1. Januar 2025
Stichtag für die Erhebung der Grund­steuer nach neuem Recht

Wir dekla­rieren für Sie die Grund­steu­er­werte

einfach und digital.

  • Zielge­rich­tete Anfor­de­rung der benötigten Unter­lagen je nach Bewer­tungs­mo­dell und Landes­recht
  • Ermitt­lung der Grund­stücksart und des Bewer­tungs­ver­fah­rens
  • Prüfung von relevanten Steuer­ermä­ßi­gungen
  • Frist­ge­rechte Erstel­lung der Erklä­rung
  • Elektro­ni­sche Einrei­chung der Erklä­rung bei den zustän­digen Finanz­äm­tern
  • Entge­gen­nahme und Prüfung der elektro­ni­schen Bescheide

Unser ganzheit­lich
digitaler Dekla­ra­ti­ons­pro­zess

Grundsteuerreform 2022
  • Im ersten Schritt erfolgt die Bereit­stel­lung der für die Dekla­ra­tion benötigten Unter­lagen, auf Wunsch vollständig digital über unser Mandan­ten­portal.
  • Fehlende Unter­lagen wie Grund­buch­aus­züge und Flurkarten fordern wir in Ihrem Auftrag an.
  • Im Anschluss an die Daten­er­fas­sung erfolgt die Neube­wer­tung der entspre­chenden Grund­stücke und Immobi­lien.
  • Haben Sie Ihre Freigabe gegeben, werden die Daten inner­halb der vorge­ge­benen Fristen an die zustän­digen Finanz­ämter digital übermit­telt.
  • Nach Erlass des Steuer­be­scheids prüfen wir diesen auf Richtig­keit.
Grundsteuerreform 2022

Ihre Vorteile

  • Wir ermit­teln für Sie rechts­si­cher und kompe­tent die entspre­chenden Grund­steu­er­werte nach dem im betref­fenden Bundes­land geltenden Bewer­tungs­mo­dell.
  • Auf Wunsch können die erfor­der­li­chen Unter­lagen digital in unserem Mandan­ten­portal hinter­legt werden. So haben Sie alles komplett an einem Ort.
  • Wir bearbeiten Ihre Dokumente zentral und daten­schutz­kon­form. Der Bearbei­tungs­status kann jeder­zeit von Ihnen einge­sehen werden.
  • Mit unserer automa­ti­sierten Dokumen­ten­an­for­de­rung (z.B. Grund­buch­aus­züge und Flurkarten) sparen Sie zeitauf­wen­dige Recher­che­ar­beit.
  • Unser digitales Fristen­ma­nage­ment für erfolgte Veran­la­gungen sorgt für einen zuver­läs­sigen Bescheid­prü­fungs­pro­zess.
Grundsteuerreform Hamburg