Die Grundsteuerreform 2022
Wir begleiten Sie mit unserem ganzheitlichen
digitalen Deklarationsprozess.
Für Unternehmen und Privatpersonen.

Termine für die Grundsteuer
1. Januar 2022
Stichtag für die Hauptfeststellung (maßgeblich hierfür sind die steuerrechtlichen Verhältnisse an diesem Tag)
ab April 2022
Erfassung der Daten und Beginn der digitalen Bereitstellung von erforderlichen Unterlagen über unser Mandantenportal
1. Juli bis 31. Oktober 2022
Übermittlung von Feststellungserklärungen an die zuständigen Finanzämter
1. Januar 2025
Stichtag für die Erhebung der Grundsteuer nach neuem Recht
Wir deklarieren für Sie die Grundsteuerwerte
einfach und digital.
- Zielgerichtete Anforderung der benötigten Unterlagen je nach Bewertungsmodell und Landesrecht
- Ermittlung der Grundstücksart und des Bewertungsverfahrens
- Prüfung von relevanten Steuerermäßigungen
- Fristgerechte Erstellung der Erklärung
- Elektronische Einreichung der Erklärung bei den zuständigen Finanzämtern
- Entgegennahme und Prüfung der elektronischen Bescheide
Unser ganzheitlich
digitaler Deklarationsprozess
- Im ersten Schritt erfolgt die Bereitstellung der für die Deklaration benötigten Unterlagen, auf Wunsch vollständig digital über unser Mandantenportal.
- Fehlende Unterlagen wie Grundbuchauszüge und Flurkarten fordern wir in Ihrem Auftrag an.
- Im Anschluss an die Datenerfassung erfolgt die Neubewertung der entsprechenden Grundstücke und Immobilien.
- Haben Sie Ihre Freigabe gegeben, werden die Daten innerhalb der vorgegebenen Fristen an die zuständigen Finanzämter digital übermittelt.
- Nach Erlass des Steuerbescheids prüfen wir diesen auf Richtigkeit.

Ihre Vorteile
- Wir ermitteln für Sie rechtssicher und kompetent die entsprechenden Grundsteuerwerte nach dem im betreffenden Bundesland geltenden Bewertungsmodell.
- Auf Wunsch können die erforderlichen Unterlagen digital in unserem Mandantenportal hinterlegt werden. So haben Sie alles komplett an einem Ort.
- Wir bearbeiten Ihre Dokumente zentral und datenschutzkonform. Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit von Ihnen eingesehen werden.
- Mit unserer automatisierten Dokumentenanforderung (z.B. Grundbuchauszüge und Flurkarten) sparen Sie zeitaufwendige Recherchearbeit.
- Unser digitales Fristenmanagement für erfolgte Veranlagungen sorgt für einen zuverlässigen Bescheidprüfungsprozess.
