STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Kein Übergang von Abzugs­be­trägen auf den Erben

26. Juni 2026|

Der Bundes­fi­nanzhof hat entschieden, dass der Steuer­abzug für Erhal­tungs­auf­wen­dungen an einer zu eigenen Wohnzwe­cken genutzten Wohnung, die ein Baudenkmal darstellt, gemäß § 10f EStG nicht auf Erben übertragbar ist. Stirbt

Telefon: steuer­freie Nutzung durch Arbeit­nehmer

26. Juni 2026|

Darf der Arbeit­nehmer die Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tungen seines Arbeit­ge­bers kostenlos auch privat nutzen, ist der geldwerte Vorteil gem. § 3 Nr. 45 EStG steuer­frei. Erstattet der Arbeit­geber seinem Arbeit­nehmer Aufwen­dungen für

Entgelt­trans­pa­renz: Auswir­kungen der EU-Richt­­linie

26. Juni 2026|

Nach der EU-Richt­linie zur Entgelt­trans­pa­renz sind die EU-Mitglied­staaten verpflichtet, diese bis zum 7.6.2026 in natio­nales Recht umzusetzen. Die Bundes­re­gie­rung beabsich­tigt die EU-Entgelt­trans­pa­renz­richt­linie aller­dings erst bis Anfang 2027 in

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