STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Aktivie­rung einer Instand­hal­tungs­rück­stel­lung

20. Februar 2026|

Ein bilan­zie­render Gewer­be­trei­bender, der Eigen­tümer einer Eigen­tums­woh­nung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft gebil­dete Instand­hal­tungs­rück­stel­lung geleistet hat, muss seine Betei­li­gung an der

Aktiv­rente: Was seit dem 1.1.2026 gilt

20. Februar 2026|

Die Aktiv­rente ist keine Rente, sondern ein Steuer­frei­be­trag, nach dem Arbeits­lohn bis zu 2.000 € im Monat steuer­frei ist. Der Freibe­trag kann in Anspruch genommen werden kann, wenn jemanddie Regel­al­ters­grenze in der gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung

Kinder­geld: Korrektur wegen Änderung der Verhält­nisse

20. Februar 2026|

Wenn sich bei einem volljäh­rigen Kind, das sich in einem weiteren Abschnitt der beruf­li­chen Ausbil­dung befindet, die Erwerbs­tä­tig­keit über die Unschäd­lich­keits­grenze von 20 Stunden regel­mä­ßiger wöchent­li­cher Arbeits­zeit hinaus ausweitet, kann eine

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