STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Doppelte Haushalts­füh­rung: Nutzung eines Wohnmo­bils

16. Januar 2026|

Das Finanz­ge­richt hat es abgelehnt, ein Wohnmobil als Zweit­woh­nung im Rahmen einer doppelten Haushalts­füh­rung steuer­lich anzuer­kennen, wenn das Wohnmobil auch für Fahrten zwischen der Haupt­woh­nung und erster Tätig­keit­stätte genutzt

Aufwen­dungen für Sponso­ring als Betriebs­aus­gaben

16. Januar 2026|

Das Finanz­ge­richt Hamburg hat entschieden, dass die von einer GmbH getätigten Sponso­ring­auf­wen­dungen an einen gemein­nüt­zigen Verein als vollständig abzugs­fä­hige Betriebs­aus­gaben anzuer­kennen sind und nicht als Spenden gelten.Das Gericht stützte sich

Vorsteu­er­abzug: Nachträg­lich einge­baute Bestand­teile

16. Januar 2026|

Für ein Fahrzeug, das ohne Vorsteu­er­abzug einge­kauft wurde, kann es keine Vorsteu­er­kor­rektur geben. Aller­dings gibt es für nachträg­lich einge­baute Bestand­teile einen eigenen Berich­ti­gungs­zeit­raum. Gemäß § 15a Abs. 3 UStG kann eine Berich­ti­gung der

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