Hasen­bach Momberger Steuer­be­rater Hamburg2024-03-08T11:34:45+01:00

STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Steuer­ter­mine November 2024

1. November 2024|

Die folgenden Steuer­ter­mine bzw. Abgabe­fristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Oktober 2024: Art der Abgabe Abgabe- und Fällig­keits­termin Umsatz­steuer-Voranmel­dung monat­liche

Mieter­ab­fin­dung: Keine Steuer­pflicht

1. November 2024|

Erhält der Wohnungs­mieter vom Vermieter für die vorzei­tige Aufgabe seines Mietver­trags eine Abfin­dung, unter­liegt diese nicht der Besteue­rung nach § 22 Nr. 3 EStG. Praxis-Beispiel: Bei der der Entschei­dung des Finanz­ge­richts ging es

Digitales Einrei­chen von Belegen

1. November 2024|

Belege können künftig direkt beim Erstellen der elektro­ni­schen Steuer­erklä­rung in Mein ELSTER online hinter­legt werden. Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkom­pli­ziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die

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