STEUERBERATUNG
WEITERDENKEN.
WEITERDENKEN.
Persönlich und individuell.
Leidenschaftlich und innovativ.
hasenbach momberger hamburg.
Leidenschaftlich und innovativ.
PERSÖNLICH
Persönliche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der Sie vollumfänglich betreut und Ihre Bedürfnisse kennt.
INDIVIDUELL
Wir entwickeln individuelle Konzepte, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage berücksichtigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.
LEIDENSCHAFTLICH
Aus unserer Leidenschaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft erreichen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.
INNOVATIV
Wir beraten immer zukunftsorientiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Herausforderungen der Zukunft, den gesetzlichen Vorgaben und Ihren individuellen Ansprüchen.
DIE PERSPEKTIVE
VERÄNDERN
und bestehende Strukturen hinterfragen.
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen.
PERSÖNLICHE BERATUNG -
INNOVATIVE PROZESSE
Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglichkeiten handeln.
Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergebnisse zu erreichen.
HASENBACH MOMBERGER.
zwei Partner, zwei Generationen,
ein konstruktiver Dialog.
So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.




DABEI SEIN?
Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.
Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.
NEUES AUS DEM STEUERRECHT.
Sprechen Sie uns an.
Tel. +49 40 350190
Mahlzeiten: Lohnsteuerliche Behandlung
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu
Umsatzsteuer: Verkäufe bei Kita- und Schulveranstaltungen
Das Landesamt Niedersachsen hat klargestellt, wie Verkäufe auf Schul- und Kitaveranstaltungen sowie Umsätze von Schülerfirmen unter § 2b UStG umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Ausgangspunkt der Verfügung ist die Frage, wem
Ehegatten: Unterhaltsleistungen im Trennungsjahr
Für den Veranlagungszeitraum der Trennung ist der Abzug von Unterhaltsleistungen an den dauernd getrenntlebenden Ehegatten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG ausgeschlossen, selbst wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung
Gesundheits-App: Bereitstellung ist umsatzsteuerpflichtig
Nach einem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts ist die Überlassung von Gesundheits-Apps nicht als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Praxis-Beispiel: Ein Unternehmer hat Gesundheits-Apps entwickelt
