STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Minijob: Wie der Renten­an­spruch gesichert wird

27. März 2026|

Zum 1. Januar 2026 sind der gesetz­liche Mindest­lohn und die Verdienst­grenze für Minijobs gestiegen. Diese Änderungen wirken sich auf Minijobs aus. Minijobber sind grund­sätz­lich renten­ver­si­che­rungs­pflichtig und können durch die Zahlung der eigenen

Firmen­wagen: Privat­nut­zung durch GmbH-Gesel­l­­schafter

20. März 2026|

Der BFH hat die Beschwerde einer Klägerin wegen Nicht­zu­las­sung der Revision als unbegründet zurück­ge­wiesen. Nach der Recht­spre­chung des VI. Senats des BFH gilt der Anscheins­be­weis ledig­lich dafür, dass ein vom Arbeit­geber zur privaten Nutzung

Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag: Ermitt­lung der Gewinn­grenze

20. März 2026|

In einem neuen Urteil hat der Bundes­fi­nanzhof über die Zuläs­sig­keit eines Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags entschieden. Streit­punkt war die Frage, welcher „Gewinn­be­griff“ bei der Anwen­dung der Gewinn­grenze von 200.000 € heran­zu­ziehen ist.Praxis-Beispiel:Die

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