
STEUERBERATUNG
WEITERDENKEN.
WEITERDENKEN.
Persönlich und individuell.
Leidenschaftlich und innovativ.
hasenbach momberger hamburg.
Leidenschaftlich und innovativ.

PERSÖNLICH
Persönliche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der Sie vollumfänglich betreut und Ihre Bedürfnisse kennt.
INDIVIDUELL
Wir entwickeln individuelle Konzepte, die Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage berücksichtigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.
LEIDENSCHAFTLICH
Aus unserer Leidenschaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompetenz und Einsatzbereitschaft erreichen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.
INNOVATIV
Wir beraten immer zukunftsorientiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Herausforderungen der Zukunft, den gesetzlichen Vorgaben und Ihren individuellen Ansprüchen.
DIE PERSPEKTIVE
VERÄNDERN
und bestehende Strukturen hinterfragen.
Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen.
PERSÖNLICHE BERATUNG -
INNOVATIVE PROZESSE
Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglichkeiten handeln.
Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergebnisse zu erreichen.
HASENBACH MOMBERGER.
zwei Partner, zwei Generationen,
ein konstruktiver Dialog.
So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.




DABEI SEIN?
Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.
Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.
NEUES AUS DEM STEUERRECHT.
Sprechen Sie uns an.
Tel. +49 40 350190
Spekulationsgeschäft: Wohnmobil ist Gegenstand des täglichen Gebrauchs
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Er hat entschieden, dass auch der Gewinn bzw. Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger
Firmen-PKW: Inzahlungnahme
Nimmt ein Händler beim Verkauf eines Kfz ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung und leistet der Käufer eine Zuzahlung in Höhe des Differenzbetrags, liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor. Die Höhe der Anschaffungskosten für ein neues
Abschiedsfeier für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten beim Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers
Umsatzsteuer für Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins
Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins, die im Austausch für sportbezogene Leistungen an seine Mitglieder erhoben werden, unterliegen der Umsatzsteuer. Fraglich ist, in welchem Umfang diese von der Umsatzsteuer befreit sein können. Der BFH kommt in

