STEUER­BE­RA­TUNG
WEITER­DENKEN.

Persön­lich und indivi­duell.
Leiden­schaft­lich und innovativ.

hasen­bach momberger hamburg.

PERSÖN­LICH

Persön­liche Beratung ist unsere Stärke. Bei uns haben Sie einen direkten Ansprech­partner, der Sie vollum­fäng­lich betreut und Ihre Bedürf­nisse kennt.

INDIVI­DUELL

Wir entwi­ckeln indivi­du­elle Konzepte, die Ihre persön­liche und wirtschaft­liche Lage berück­sich­tigen. So entstehen Lösungen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen.

LEIDEN­SCHAFT­LICH

Aus unserer Leiden­schaft wird Ihr Erfolg. Mit Kompe­tenz und Einsatz­be­reit­schaft errei­chen wir gemeinsam Ihre Ziele und maximieren Ihren Erfolg.

INNOVATIV

Wir beraten immer zukunfts­ori­en­tiert. Innovativ mit der richtigen Balance aus den Heraus­for­de­rungen der Zukunft, den gesetz­li­chen Vorgaben und Ihren indivi­du­ellen Ansprü­chen.

DIE PERSPEK­TIVE
VERÄN­DERN

und bestehende Struk­turen hinter­fragen.

Steuer­be­ra­tung für Unter­nehmen und Privat­per­sonen.

PERSÖN­LICHE BERATUNG -
INNOVA­TIVE PROZESSE

Ihre Themen von allen Seiten betrachten und im Rahmen der Möglich­keiten handeln.

Wir setzen mit Ihnen klare Ziele, um beste Ergeb­nisse zu errei­chen.

HASEN­BACH MOMBERGER.

zwei Partner, zwei Genera­tionen,
ein konstruk­tiver Dialog.

So verbinden wir die richtigen Impulse für Ihre und unsere Zukunft.

DABEI SEIN?

Als Team gehen wir gemeinsam an den Start und haben das gleiche Ziel.

Ihre Chancen, Ihre Zukunft, Ihre Karriere bei uns.

NEUES AUS DEM STEUER­RECHT.

Sprechen Sie uns an.

Tel. +49 40 350190

Vorsteu­er­abzug aus nicht erstat­teter Anzah­lung

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Der BFH hat entschieden, dass eine Anzah­lungs­rech­nung auch dann zum Vorsteu­er­abzug berech­tigen kann, wenn sie nicht ausdrück­lich Begriffe wie „Anzah­lung“ oder „Voraus­zah­lung“ enthält. Es reicht aus, wenn aus den

1.000€ steuer­freie Entlas­tungs­prämie für Arbeit­nehmer

30. April 2026|

Der Bundestag hat am 24.4.2026 den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuer­be­ra­tungs­ge­setzes und zur Änderung weiterer steuer­recht­li­cher Vorschriften verab­schiedet. Darin enthalten ist auch die neue Entlas­tungs­prämie von

Sukzes­sive Abgabe von Versi­che­rungs­be­ständen

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Das Finanz­ge­richt Münster hat entschieden, dass die sukzes­sive Abgabe von Versi­che­rungs­be­ständen gegen Ausgleichs­zah­lung der Tarif­be­güns­ti­gung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG unter­liegt. Praxis-Beispiel: Der Kläger vermit­telte

Reverse-Charge-Verfahren: neuer Vordruck

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