Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Entwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes ist vom Bundestag beschlossen worden. Sobald der Bundesrat zugestimmt hat, erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das sind die wesentlichen Punkte: § 3 Nr. 11b EStG (neu):