Soloselb­stän­dige, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem 4.10.2021 Direkt­an­träge für die „Neustart­hilfe Plus“ für den Förder­zeit­raum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätz­lich bis zu 4.500 € Unter­stüt­zung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antrags­frist wurde bis zum Jahres­ende verlän­gert. 

Die Antrags­stel­lung erfolgt über die Platt­form "Überbrü­ckungs­hilfe für Unter­nehmen". Die Förder­be­din­gungen sind auf dieser Website (in FAQ-Listen) veröf­fent­licht. Die Anträge für die verlän­gerte Neustart­hilfe Plus für Mehr-Personen-Kapital­ge­sell­schaften und Genos­sen­schaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte (z. B. Steuer­be­rater) einrei­chen müssen, können ab Anfang November 2021 gestellt werden.

Die Neustart­hilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 ist inhalt­lich unver­än­dert bis zum Jahres­ende 2021 verlän­gert worden. Antrags­be­rech­tigt für die Direkt­an­trag­stel­lung Neustart­hilfe Plus sind Soloselb­stän­dige mit oder ohne Perso­nen­ge­sell­schaften sowie weitere Perso­nen­gruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäf­tigte in den Darstel­lenden Künsten und unstän­dige Beschäf­tigte. Voraus­set­zung ist insbe­son­dere, dass die Selbstän­dig­keit im Haupt­er­werb ausgeübt wird und dass höchs­tens eine Teilzeit­kraft beschäf­tigt wird.

Auch die verlän­gerte Neustart­hilfe Plus wird als Vorschuss ausge­zahlt. Bei der Endab­rech­nung müssen Antrag­steller dann die Umsatz­ein­bußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förder­zeit­raum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatz­ein­bußen von über 60% im Vergleich zum Referenz­um­satz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatz­ein­bußen geringer aus, wird die Neustart­hilfe Plus mit der Endab­rech­nung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebe­nen­falls anteilig bis zum 30.9.2022 zurück­zu­zahlen.

Soloselb­stän­dige, die bereits die Neustart­hilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis zum 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antrags­system.

Wichtig! Die im Antrag angege­bene Konto­nummer muss fehler­frei einge­geben werden und mit der Konto­nummer überein­stimmen, die beim Finanzamt hinter­legt ist. Bei Anträgen mit abwei­chenden Konto­num­mern kommt es immer wieder zu Rückfra­ge­schleifen und damit zu Verzö­ge­rungen bei der Auszah­lung.

Quelle: Sonstige | Presse­mit­tei­lung | BMWi | 03-10-2021