E-Rechnung: Vorsicht bei Ausweis von Anzahlungs- und Endrechnungen
Ein Unternehmer, der Anzahlungs-, Vorauszahlungs- oder Abschlagsrechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt, muss beachten, dass die dort gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer in der Endrechnung nicht noch einmal gesondert ausgewiesen
