Kein BEA-Freibetrag ohne eigenes Zutun
Ein Elternteil kann der Übertragung des Freibetrags für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG nicht widersprechen, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch
