Erwerbsvorgang: Rückgängigmachung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die „Rückgängigmachung“ eines Erwerbsvorgangs nach dem Grunderwerbsteuergesetz (§ 16 Abs. 1 Nr. 1) nur dann möglich ist, wenn der gesamte Kaufvertrag vollständig und
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die „Rückgängigmachung“ eines Erwerbsvorgangs nach dem Grunderwerbsteuergesetz (§ 16 Abs. 1 Nr. 1) nur dann möglich ist, wenn der gesamte Kaufvertrag vollständig und
Ein bilanzierender Gewerbetreibender, der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der
Notare sind nach dem Grunderwerbsteuergesetz (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG) verpflichtet, Verträge, die den Verkauf eines inländischen Grundstücks betreffen, innerhalb von zwei Wochen ab Beurkundung der Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen
Bei der Grunderwerbsteuer gibt es zwei Problembereiche, über die der BFH nun entschieden hat.Vom Vertrag abweichende Festsetzung Haben Käufer und Verkäufer vereinbart, die geschuldete Grunderwerbsteuer jeweils zur Hälfte zu tragen, und war dies dem
Beim Erwerb eines Grundstücks mindert die übernommene Instandhaltungsrücklage nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Praxis-Beispiel: Die Klägerin ist im Bereich der Verwaltung von Liegenschaften und des
Es liegt keine grunderwerbsteuerbare Gegenleistung des Grundstückskäufers vor, wenn er vom Verkäufer die Verpflichtung übernimmt, noch zu errichtende Wohnungen zu einer verbilligten Miete an Dritte zu überlassen. Das gilt
Ist eine Gemeinde verpflichtet, ein Grundstück zu erschließen, dann hat der Erwerber beim Erwerb dieses Grundstücks regelmäßig nur die Grunderwerbsteuer auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen.
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind die Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur
Besteht ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, werden die Baukosten bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer einbezogen. Ein objektiv sachlicher Zusammenhang setzt nicht voraus, dass zum