Nachforderungs- und Erstattungszinsen
Die Neuregelungen der Nachforderungs- und Erstattungszinsen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen beträgt dann 0,15% pro Monat (= 1,8% pro Jahr)