Arbeitnehmer: Unentgeltliche Mahlzeiten
Der geldwerte Vorteil durch Mahlzeiten, die der Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt an seine Arbeitnehmer abgibt, ist mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert als Arbeitsentgelt (= lohnsteuerpflichtiger Sachbezug) zu erfassen. Die