Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen: Zwangsläufigkeit
Fahrtkosten zur pflegebedürftigen Mutter bzw. Schwiegermutter sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das gilt auch nach der Einführung des neuen Pflege-Pauschbetrags ab 2021. Praxis-Beispiel: Ein Ehepaar pflegte
