Richtsatzsammlung: Ansatz der Pauschbeträge
Die Höhe der Sachentnahmen bzw. unentgeltlichen Wertabgaben richtet sich allein nach den Pauschbeträgen der amtlichen Richtsatzsammlungen für den Gewerbezweig „Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel)“. Das Finanzamt ist