Nach den Plänen des Bundes­fi­nanz­mi­nis­ters sollen künftig (voraus­sicht­lich ab 2027) alle Unter­nehmen, also auch kleine Geschäfte und Restau­rants zusätz­lich zum Bargeld auch die digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzep­tieren müssen. Welches digitale Bezahl­ver­fahren angeboten wird, soll die Entschei­dung des Inhabers sein. Hinweis­schilder mit der Aussage, dass nur Barzah­lungen möglich sind, sollen dann aber nicht mehr zulässig sein.

Warum Karten­zah­lung derzeit gerade von kleineren Geschäften ausge­schlossen werden, liegt häufig an den damit verbun­denen Kosten. Geschäfte müssen sich dafür Lesege­räte anschaffen und zusätz­liche Trans­ak­ti­ons­ge­bühren zahlen. Nach einer Analyse der Bundes­bank aus dem Jahr 2025 ist es am günstigsten, wenn die Kunden mit Scheinen und Münzen zahlen oder die Girocard nutzen. Inter­na­tio­nale Debit­karten (Visa/​Mastercard) und Kredit­karten verur­sa­chen deutlich höhere Kosten.

Neben der Cash-only-Variante gibt es zurzeit aber auch immer mehr Cafés und Super­märkte, bei denen nicht bar gezahlt werden kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde es vorher verein­baren, z. B. indem vor dem Kauf darauf hinge­wiesen wird, dass nur die digitale bzw. Karten­zah­lung akzep­tiert wird.

Wahlfrei­heit geplant: Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital mit Karte, Mobil­te­lefon oder mit der Uhr bezahlt. Damit wird eine Verein­ba­rung aus dem Koali­ti­ons­ver­trag von Union und SPD umgesetzt.

Die Pflicht soll für Handel, Gastro­nomie und den gesamten Dienst­leis­tungs­sektor gelten. Welches digitale Bezahl­ver­fahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Erlaubt würden die "am Markt verfüg­baren und gebräuch­li­chen" digitalen Bezahl­ver­fahren. Mindes­tens aber müsse ein europäi­sches Verfahren akzep­tiert werden. Umsatz­grenzen oder Zusatz­kosten soll es nicht geben. Man soll also den Kaffee oder den Schoko­riegel genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf. Bezahlen mit Bargeld soll auch weiterhin möglich sein, es gehe nur darum „zusätz­liche Optionen“ zu schaffen.

Ausnahmen von der Pflicht soll es nur bei nicht­kom­mer­zi­ellen Organi­sa­tionen wie Amateur-Sport­ver­einen und Wohltä­tig­keits­ver­bänden geben. Diese sollen auch weiter die Möglich­keit haben, nur mit Bargeld zu arbeiten, wie z. B. bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnli­chen Veran­stal­tungen.

Fazit: Die anderen Minis­te­rien sollen nunmehr zu den Planungen des Finanz­mi­nis­ters Stellung nehmen. Bis ein endgül­tiger Gesetz­ent­wurf vorliegt, kann es noch Änderungen geben. Was tatsäch­lich kommt, ist also noch offen. Ziel des BMF ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt wird. Hinter­grund dieser Planung ist auch die Bekämp­fung von Steuer­hin­ter­zie­hung, Geldwä­sche und anderer Finanz­kri­mi­na­lität, da digitale Zahlungen immer dokumen­tiert werden.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­haben | Mittei­lung des BMF | 10-09-2026