Anträge für die Überbrü­ckungs­hilfe III Plus (für die Monate Juli bis Dezember 2021) können seit Juli bzw. Oktober 2021 gestellt werden. Die Antrags­frist für Erst- und Änderungs­an­träge endet nach erneuter Verlän­ge­rung am 31. März 2022. 

Seit 7. Januar 2022 können Erstan­träge auf Überbrü­ckungs­hilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Frist für Erstan­träge läuft bis 30. April 2022

Ab Ende Januar können voraus­sicht­lich Schluss­ab­rech­nungen zu den Überbrü­ckungs­hilfen I bis III sowie den November- und Dezem­ber­hilfen einge­reicht werden. Die Einrei­chungs­frist für die Schluss­ab­rech­nung wurde vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verschoben.

Anträge auf Neustart­hilfe Plus natür­li­cher Personen (für den Zeitraum Juli bis September 2021) können seit Juli 2021 gestellt werden. Anträge auf Neustart­hilfe Plus natür­li­cher Personen (für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021) können seit Oktober gestellt werden. Die Frist für Erstan­träge läuft bis 30. April 2022. Die Antrags­frist für Erst- und Änderungs­an­träge endet ebenfalls nach erneuter Verlän­ge­rung am 31. März 2022. Die Endab­rech­nung der Neustart­hilfe ist für Direkt­an­trag­steller, die bis Anfang Dezember Ihre Bewil­li­gung erhalten hatten, abgelaufen. Es können aber weiter Abrech­nungen einge­reicht werden. Die Frist für die Einrei­chung der Endab­rech­nung durch prüfende Dritte für die Neustart­hilfe Plus ist bis 31.12.22 möglich.

Einzel­heiten zu den Voraus­set­zungen, der Höhe der mögli­chen Leistung und der Antrag­stel­lung sind auf der Webseite des Bundes­mi­nis­te­riums für Wirtschaft und Klima­schutz zu finden:
Infor­ma­tionen über Anträge zur Neustart­hilfe
Infor­ma­tionen zur Überbrü­ckungs­hilfe Unter­nehmen

Quelle: Sonstige | Veröf­fent­li­chung | BMWI (Aktua­li­sie­rung der Website vom 7.1.2022) | 06-01-2022