In den meisten Berei­chen der Wirtschaft geht es wieder bergauf. In einigen Branchen dauern die Corona-bedingten Einschrän­kungen jedoch weiter an. Die Bundes­re­gie­rung verlän­gert deshalb die Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ über den 30.9. hinaus bis zum 31.12.2021. Die Details für die Verlän­ge­rung bis zum Jahres­ende sind nun finali­siert. Dabei werden die bishe­rigen Förder­be­din­gungen der Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ weitge­hend beibe­halten. Ebenfalls verlän­gert wird die Neustart­hilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatz­ein­brü­chen betrof­fene Soloselb­stän­dige unter­stützt werden.

Im Einzelnen:
Die bis Jahres­ende verlän­gerte Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ ist inhalt­lich weitge­hend deckungs­gleich mit der Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlän­gerten Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ sind Unter­nehmen mit einem Corona-bedingten Umsatz­ein­bruch von mindes­tens 30% antrags­be­rech­tigt. Die Antrag­stel­lung erfolgt auch für die verlän­gerte Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ durch prüfende Dritte.

Die sogenannte Restart-Prämie, die inner­halb der Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ für die Monate Juli, August und September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wieder­öff­nung erleich­tert wurde, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb plangemäß im September aus. Der Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss, zur Substanz­stär­kung beson­ders stark und andau­ernd betrof­fener Unter­nehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfü­gung stehen.

Verlän­gert wird auch die Neustart­hilfe Plus für Soloselb­stän­dige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselb­stän­dige, deren Umsatz durch Corona weiter einge­schränkt ist, damit zusätz­lich bis zu 4.500 € Unter­stüt­zung erhalten.

Einzel­heiten und Antrag­stel­lung: Die FAQ zur Überbrü­ckungs­hilfe „III Plus“ und zur Neustart­hilfe Plus werden zurzeit überar­beitet und dann zeitnah veröf­fent­licht. Nach Anpas­sung des Programms kann die Antrag­stel­lung über die Platt­form „ueber​brue​ckungs​hilfe​-unter​nehmen​.de“ erfolgen. Antrags­be­ar­bei­tung und Auszah­lung erfolgen in der Verant­wor­tung der Länder. Infor­ma­tionen über den Start der Antrag­stel­lung werden kurzfristig geson­dert veröf­fent­licht.

Quelle: Sonstige | Presse­mit­tei­lung | Presse­mit­tei­lung des BMF | 07-09-2021