Die Beitrags­be­mes­sungs­grenzen in der Sozial­ver­si­che­rung sollen ab dem 1.1.2024 wie folgt erhöht werden:

Renten­ver­si­che­rung: Die Beitrags­be­mes­sungs­grenze wird im Monat auf 7.550 € (West) und 90.600 € im Jahr steigen und auf 7.450 € (Ost) im Monat und 89.400 im Jahr steigen. 

Kranken­ver­si­che­rung: Die Beitrags­be­mes­sungs­grenze steigt auf 5.775 € im Monat. 

Die Bezugs­größe West in der Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung wird 2024 voraus­sicht­lich 3.535 € monat­lich (42.420 € jährlich) betragen, und im Rechts­kreis Ost 3.465 € monat­lich (41.580 € jährlich).

Hinweis: Der Anstieg ist auf die positive Einkom­mens­ent­wick­lung zurück­zu­führen, die als Grund­lage für die Anpas­sung der Rechen­größen dient.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Verord­nung über die Sozial­ver­si­che­rungs­re­chen­größen 2024 | 28-09-2023