Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung
Handelt es sich um unverzichtbare Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, für die das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG gilt, sind die Vorsteuerbeträge nicht abziehbar. Praxis-Beispiel: Die miteinander verheirateten
