19 11. 2021

Aufbe­wah­rung von Rechnungen

2022-04-06T15:33:51+02:0019. November 2021|

Jeder Steuerpflichtige muss selbst für die Aufbewahrung von Kopien aller Rechnungen sorgen, die er selbst erhalten hat und die er selbst oder sein Kunde ausgestellt haben (§ 14b UStG). Die Aufbewahrungsfrist beginnt grundsätzlich mit

Hasen­bach Momberger Partner­schaft mbB
Steuer­be­ra­tungs­ge­sell­schaft
Engli­sche Planke 2
20459 Hamburg

Tel. +49 40 35019-0
Fax +49 40 35019-177

info@​hasenbachmomberger.​de

Nach oben