Wer einen gewerb­li­chen Betrieb eröffnet oder eine freibe­ruf­liche Tätig­keit aufnimmt, muss seine Verhält­nisse, die für die Besteue­rung erheb­lich sind, im „Frage­bogen zur steuer­li­chen Erfas­sung“ erklären. Seit dem 1.1.2021 muss der Frage­bogen inner­halb eines Monats nach Eröff­nung bzw. Beginn der Tätig­keit elektro­nisch übermit­telt werden.

Die Finanz­ver­wal­tung stellt die elektro­ni­schen Frage­bögen zur steuer­li­chen Erfas­sung sowie weitere Infor­ma­tionen zur Übermitt­lung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER zur Verfü­gung. Es ist zwischen den folgenden Frage­bögen zu unter­scheiden:

  • Aufnahme einer gewerb­li­chen, selbstän­digen (freibe­ruf­li­chen) oder land- und forst­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit (Einzel­un­ter­nehmen)
  • Gründung einer Perso­nen­ge­sell­schaft/-gemein­schaft
  • Gründung einer Kapital­ge­sell­schaft bzw. Genos­sen­schaft
  • Gründung einer Körper­schaft nach auslän­di­schem Recht

Der amtlich vorge­schrie­bene Vordruck bei der Gründung eines Vereins oder einer anderen Körper­schaft des privaten Rechts ist bis auf Weiteres auf der Seite des BMF zu finden.

Quelle: BMF-Schreiben | Veröf­fent­li­chung | IV A 5 - O 1561/19/10003 :005 | 16-09-2021