Kindergartenbeitrag: Minderung durch Arbeitgeberzuschuss
Kindergartenbeiträge, die als Sonderausgaben abgezogen werden können, sind um die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Praxis-Beispiel: Die Eheleute zahlten für die Betreuung ihrer minderjährigen Tochter einen
