Übertragung von Kinderfreibeträgen
Bei verheirateten und dauernd getrenntlebenden Elternteilen kann der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) von einem auf den anderen Elternteil nicht allein auf den
