Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr
Der Entlastungsbetrag von 4.008 € (vor 2020: 1.908 €) steht einer alleinstehenden Person zu, wenn sie mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder erhält, in einer Haushaltsgemeinschaft
