Der Koali­ti­ons­aus­schuss hat sich vor dem Hinter­grund der stark steigenden Preise für Energie auf verschie­dene Entlas­tungen verstän­digt, die nun auf den Weg gebracht werden. Hierzu gehören die Folgenden steuer­li­chen Maßnahmen:

  • Strom­kosten: Die EEG-Umlage fällt bereits zum 1.7.2022 weg
  • Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag wird um 200 € auf 1.200 € erhöht. Dieser erhöhte Freibe­trag gilt rückwir­kend ab dem 1.1.2022.
  • Der steuer­liche Grund­frei­be­trag wird von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € angehoben.
  • Die am 1. Januar 2024 anste­hende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie der Mobili­täts­prämie werden vorge­zogen. Sie beträgt 0,38 € rückwir­kend ab dem 1.1.2022.
  • Der Mindest­lohn wird zum 1.10.2022 auf 12 € angehoben.
  • Die Verlust­ver­rech­nung wird erwei­tert, sodass Betriebs­ver­luste der Jahre 2022 und 2023 bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmit­telbar voran­ge­gan­genen Jahre zurück­ge­tragen und mit den entspre­chenden Gewinnen verrechnet werden können.
  • Die degres­sive Abschrei­bung wird um ein Jahr verlän­gert, sodass auch in 2022 getätigte Inves­ti­tionen degressiv abgeschrieben werden können.
  • Die Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 € wird um ein Jahr verlän­gert.
  • Die Zuschüsse zum Kurzar­bei­ter­geld (= freiwil­lige Aufsto­ckungen des Arbeits­ge­bers) sollen bis zum 30.6.2022 steuer­frei sein.
  • Steuer­frei­heit für den Corona-Pflege­bonus: Auch für 2022 soll es einen neuen einma­ligen Steuer­frei­be­trag für Beschäf­tige in Pflege­be­rei­chen von max. 3.000 € geben.
  • Verlän­ge­rung der Abgabe der Steuer­erklä­rungen für 2020, 2021 und 2022: Die Abgabe­frist für die Steuer­erklä­rungen des Jahres 2020 durch Steuer­be­rater soll bis zum 31. August 2022 verlän­gert werden. Zugunsten aller Steuer­pflich­tigen wird auch die Abgabe­frist für die Steuer­erklä­rungen der Jahre 2021 und 2022 verlän­gert.
Quelle: Sonstige | Beschluss | Koali­ti­ons­aus­aus­schuss | 22-02-2022