Der Umwelt­bonus für den Erwerb von Elektro­autos (batte­rie­be­trieben) und Plug-in-Hybrid­elek­tro­autos ist zuletzt mit Geneh­mi­gung der EU-Kommis­sion als Innova­ti­ons­prämie weiter­ge­führt worden. Die aktuellen Förder­sätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026 zugelassen wurden bzw. werden. Die Förder­be­träge (Zuschüsse) sehen wie folgt aus:

1. Förde­rung von Elektro­autos (batte­rie­be­trieben) bis
zu einem Listen­preis bis 40.000 €
6.000 €
Herstel­ler­an­teil 3.000 €
Summe  9.000 €

2. Förde­rung von Elektro­autos (batte­rie­be­trieben) mit
einem Listen­preis von über 40.000 €
5.000 €
Herstel­ler­an­teil 2.500 €
Summe 7.500 €

3. Förde­rung von Plug-in-Hybrid­elek­tro­autos bis
zu einem Listen­preis bis 40.000 €
4.500 €
Herstel­ler­an­teil 2.500 €
Summe 7.000 €

4. Förde­rung von Plug-in-Hybrid­elek­tro­autos mit
einem Listen­preis von über 40.000 €
3.750 €
Herstel­ler­an­teil 1.875 €
Summe 4.620 €

Die Weiter­füh­rung der Innova­ti­ons­prämie war zuletzt ungewiss. Die Ampel-Koali­tion hat im Koali­ti­ons­ver­trag ausge­führt, sie werde "die Innova­ti­ons­prämie zur Unter­stüt­zung der Anschaf­fung elektri­scher Pkw unver­än­dert nach der bishe­rigen Regelung bis zum 31.12.2022 fortführen". Ab dem 1.1.2023 soll die Förde­rung grund­sätz­lich neu ausge­staltet werden. 

Konse­quenzen: Wer die Innova­ti­ons­prämie erhalten möchte, sollte nicht erst am Jahres­ende 2022 seine Entschei­dung zur Anschaf­fung eines batte­rie­be­trie­benen Elektro­autos oder eines Plug-in-Hybrid­elek­tro­autos treffen, weil Neufahr­zeuge oft eine lange Liefer­zeit haben. Die Innova­ti­ons­prämie kann nur sicher gewährt werden, wenn das Neufahr­zeug noch in diesem Jahr gelie­fert wird. Daher sollte der Händler eine Liefe­rung noch in diesem Jahr verbind­lich garan­tieren.

Quelle: Sonstige | Gesetz­liche Regelung | Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel-Koali­tion | 10-03-2022