Leihmutterschaft: Keine außergewöhnliche Belastung
Kosten einer Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Praxis-Beispiel: Zwei miteinander verheiratete Männer (Kläger) machten in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von
