Der Bundesrat hat dem 4. Bürokra­tie­ent­las­tungs­ge­setz am 18.10.2024 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu verein­fa­chen und der Wirtschaft, insbe­son­dere Selbstän­digen, Unter­neh­me­rinnen und Unter­neh­mern mehr Zeit für ihre eigent­li­chen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Geset­zes­be­grün­dung. Die Bundes­re­gie­rung, auf die das Gesetz zurück­geht, erwartet finan­zi­elle Entlas­tungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.

Zu den beschlos­senen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbe­wah­rungs­fristen für Buchungs­be­lege - diese müssen nur noch 8 statt bisher 10 Jahre aufbe­wahrt werden,
  • eine zentrale Vollmachts­da­ten­bank für Steuer­be­rater, so dass Arbeit­geber ihren Steuer­be­ra­tern nicht mehr schrift­liche Vollmachten für die jewei­ligen Sozial­ver­si­che­rungs­träger ausstellen müssen,
  • keine Hotel­mel­de­pflicht mehr für deutsche Staats­an­ge­hö­rige,
  • mehr digitale Rechts­ge­schäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfor­dernis einer eigen­hän­digen Unter­schrift,
  • digitale Arbeits­ver­träge, so dass Arbeit­geber auch per E-Mail über die wesent­li­chen Vertrags­be­din­gungen infor­mieren können - dies hatte der Bundesrat in seiner Stellung­nahme vom 26. April 2024 zum ursprüng­li­chen Regie­rungs­ent­wurf gefor­dert,
  • Erleich­te­rungen bei Haupt­ver­samm­lungen börsen­no­tierter Unter­nehmen, indem zukünftig die Unter­lagen online zur Verfü­gung gestellt werden können sowie
  • digitale Steuer­be­scheide.

Ausfer­ti­gung und Verkün­dung: Der Bundesrat hat dem „Vierten Gesetz zur Entlas­tung der Bürge­rinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwal­tung von Bürokratie“ am 18.10.2024 zugestimmt. Das Gesetz kann nun ausge­fer­tigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkün­dung folgenden Quartals in Kraft.

Quelle:Sonstige | Beschluss | Bundes­rats­druck­sache 474/24 | 26-09-2024