Gutachtertätigkeit für den Medizinischen Dienst
Leistungen einer Gutachterin, die im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Patienten erstellt, sind nach deutschem Recht nicht von der Umsatzsteuer befreit. Eine Steuerbefreiung
