Land- und Forstwirte: Durchschnittssatz-Besteuerung
Hat der Gesamtumsatz eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € betragen, wird die Umsatzsteuer, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt wird,
