Außenprüfung: Rechte und Mitwirkungspflichten
Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet werden. Deshalb ist auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen (§ 199 Abs. 1 AO).Beginn der Außenprüfung: Bestehen wichtige Gründe gegen den
