Belege können künftig direkt beim Erstellen der elektro­ni­schen Steuer­erklä­rung in Mein ELSTER online hinter­legt werden. Das Finanzamt kann diese dann bei Bedarf unkom­pli­ziert per Mausklick abrufen. So werden Rückfragen durch die Finanz­be­hörde vermieden und die Bearbei­tung der Steuer­erklä­rung erfolgt noch effizi­enter, trans­pa­renter und digitaler. 

Das neue Verfahren zur Referen­zie­rung auf Belege („RABE“) wurde im KONSENS-Verbund entwi­ckelt und ergänzt die bishe­rigen Optionen, Belege nach Anfor­de­rung der Finanz­ämter elektro­nisch oder per Post einzu­rei­chen. Die neue Funktion bietet zukünftig die Möglich­keit, Belege direkt beim Erstellen der Einkom­men­steu­er­erklä­rung in ELSTER zu hinter­legen und diese bestimmten Einga­be­fel­dern zuzuordnen. Die Beschäf­tigten der Finanz­be­hörden können diese Belege dann bei der Bearbei­tung der Steuer­erklä­rung elektro­nisch abrufen. 

Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt ohne zeitliche Unter­bre­chung und ohne zusätz­li­chen Aufwand für Steuer­bür­ge­rinnen und Steuer­bürger oder deren steuer­li­chen Berater einsehen. Diese werden über den Beleg­abruf durch das Finanzamt digital infor­miert.

Quelle:Sonstige | Presse­mit­tei­lung | Presse­mit­tei­lung Nr. 318 des Bayeri­schen Staats­mi­nis­te­riums der Finanzen | 23-10-2024