Klimaschutz: Abzug als Betriebsausgaben
Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Kompensation können betrieblich veranlasst und somit als Betriebsausgaben abziehbar sein (z. B. Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von
