Der zurzeit als Umwelt­bonus (Zuschuss) gezahlte Betrag wird zur Hälfte vom Staat gezahlt. Die andere Hälfte des Zuschusses wird von der Indus­trie getragen. Nach einem Bericht des Handels­blatts soll sich die Bundes­re­gie­rung auf neue Regeln für die Elektro­auto-Förde­rung geeinigt haben.

Danach sollen E-Autos, die weniger als 40.000 € kosten, ab 2023 nur noch mit 4.000 € bezuschusst werden (bisher 6.000 €). Für reine E-Autos, die mehr als 40.000 € kosten, soll die Förde­rung auf 3.000 € sinken. Außerdem soll die Förder­schwelle noch im Laufe des kommenden Jahres auf einen Netto­lis­ten­preis von 45.000 € sinken. Autos mit einem Kaufpreis von über 65.000 € erhalten wie bisher keine Förde­rung. Außerdem wird die Förde­rung von Plug-In-Hybrid­fahr­zeugen zum Ende des Jahres 2022 komplett abgeschafft.

Darüber hinaus ist geplant, dass nur noch private Autokäufer die Prämie beanspru­chen können. Firmen­wagen sollen nicht mehr geför­dert werden. Aller­dings soll die Ermitt­lung der privaten Nutzung unver­än­dert bestehen bleiben. Das heißt, die bishe­rigen Regelungen zur 0,5% bzw. 0,25% Regelung sind weiter anzuwenden.

Wie lange bleibt die Förde­rung für E-Autos noch bestehen? Laut Handels­blatt soll die Subven­tion nur noch so lange weiter­laufen, bis insge­samt 2,5 Milli­arden Euro ausge­zahlt wurden (= Halbie­rung der geplanten Mittel für E-Auto-Subven­tionen). Wenn der Topf leer ist, soll es keine Subven­tionen mehr geben. Die Unklar­heiten bezüg­lich der Auszah­lung der Prämie bleiben somit zunächst bestehen. Für die Auszah­lung der Prämie kommt es nicht darauf an, wann das Fahrzeug bestellt wurde, sondern wann es zugelassen wird. Bei langen Liefer­zeiten können poten­zi­elle Käufer nicht sicher sein, ob ihr E-Auto noch recht­zeitig ausge­lie­fert wird. Unklar ist auch, ob der Herstel­ler­an­teil am Umwelt­bonus bestehen bleiben wird.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Bericht im Handels­blatt | 26-07-2022