Neuer Zinssatz bei Steuernachzahlungen
Das BVerfG hat die Höhe der Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen als verfassungswidrig beanstandet. Der Zinssatz von 0,5% je vollem Zinsmonat (= 6% pro Jahr) darf allerdings noch bis 31.12.2018 angewendet werden. Der