Bauabzugssteuer: Elektronische Anmeldung
Nach bisher geltendem Recht hat der Leistungsempfänger einer Bauleistung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung (§ 48 EStG) erbracht wird, die Anmeldung für den Bausteuerabzug nach amtlich vorgeschriebenem
