Schenkung: Zahlungen an Nach- bzw. Vertragserben
Bei der Schenkungsteuer sind Zahlungen des Beschenkten steuermindernd zu berücksichtigen, wenn sie dazu dienen, etwaige Herausgabeansprüche eines Erben oder Nacherben abzuwenden. Praxis-Beispiel: Die Eltern des Klägers hatten ihre
