Der Durch­schnitts­satz und die Vorsteu­er­pau­schale für Land- und Forst­wirte werden für den verblei­benden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % gesenkt. Die 8,4% gelten somit ab dem 6.12.2024 (= dem Tag nach der Verkün­dung im Bundes­ge­setz­blatt).

Für das Jahr 2025 wird der Prozent­satz weiter auf 7,8 % abgesenkt. Dieser Prozent­satz gilt ab dem 1.1.2025. Die bereits im Referen­ten­ent­wurf vorge­se­hene Formel für die Ermitt­lung der Pauschal­sätze ab 2026, die im Finanz­aus­schuss "reakti­viert" wurde, befindet sich in der Anlage 5 des Artikel 4 Nr. 21.

Danach wird das BMF ermäch­tigt, künftige Änderungen des Pauschal­satzes, die aus der Berech­nung nach Anlage 5 resul­tieren, durch Rechts­ver­ord­nung (mit Zustim­mung des Bundes­rats) umzusetzen.

Quelle:UStG | Geset­zes­än­de­rung | § 24, Artikel 24 Nr. 13 und Artikel 25 Nr. 21 in der Fassung des Jahres­steu­er­ge­setzes 2024 | 05-12-2024