Nach dem Bundes­ur­laubs­ge­setz haben Arbeit­nehmer Anspruch auf bezahlten Erholungs­ur­laub. Das gilt auch für Minijobber und zwar unabhängig davon, ob die Beschäf­ti­gung im gewerb­li­chen Bereich oder in einem Privat­haus­halt ausgeübt wird. Der gesetz­liche Mindest­ur­laub beträgt 24 Werktage im Jahr. Dabei geht das Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Werktage sind alle Kalen­der­tage, die keine Sonntage oder gesetz­li­chen Feier­tage sind.

Berech­nung des Urlaubs­an­spruchs im Minijob: Für die Berech­nung des Urlaubs­an­spruchs ist entschei­dend, an wie vielen Tagen die Beschäf­ti­gung in der Woche ausgeübt wird. Wie viele Stunden ein Minijobber an einem Arbeitstag arbeitet, ist unerheb­lich. Arbeiten Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubs­an­spruch wie folgt berechnet: Indivi­du­elle Arbeits­tage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubs­tage pro Jahr. Abhängig von den wöchent­li­chen Arbeits­tagen ergibt sich folgender Urlaubs­an­spruch:
Arbeits­tage pro Woche 1 Urlaubs­an­spruch im Jahr 4
Arbeits­tage pro Woche 2 Urlaubs­an­spruch im Jahr 8
Arbeits­tage pro Woche 3 Urlaubs­an­spruch im Jahr 12
Arbeits­tage pro Woche 4 Urlaubs­an­spruch im Jahr 16
Arbeits­tage pro Woche 5 Urlaubs­an­spruch im Jahr 20
Arbeits­tage pro Woche 6 Urlaubs­an­spruch im Jahr 24

Urlaubs­tage sind bezahlte freie Tage. Sie müssen weder vor- noch nachge­ar­beitet werden.

Minijobber arbeiten nicht in jeder Woche gleich­viel. Zum Beispiel kann im Arbeits­ver­trag verein­bart sein, dass in einer Woche an zwei Tagen und in der nächsten Woche an drei Tagen gearbeitet wird. Bei unregel­mä­ßiger Arbeit wird der Urlaubs­an­spruch nicht nach den Arbeits­tagen pro Woche berechnet. Entschei­dend ist dann, an wie vielen Tagen im Kalen­der­jahr Minijobber arbeiten. Dabei wird auch berück­sich­tigt, an wie vielen Tagen andere Arbeit­nehmer beim selben Arbeit­geber arbeiten. Gilt im Unter­nehmen eine Fünf-Tage-Woche, werden 260 Arbeits­tage im Jahr zugrunde gelegt. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeits­tage im Jahr.

Der gesetz­liche Mindest­ur­laub wird dann mit dieser Formel berechnet: Gesetz­liche Urlaubs­tage pro Jahr x indivi­du­elle Arbeits­tage pro Jahr: 260 oder 312
Ergibt sich bei der Berech­nung ein Bruch­teil von mindes­tens einem halben Urlaubstag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufge­rundet.

Praxis-Beispiel:
Eine Minijob­berin arbeitet an 90 Tagen im Jahr in einem Minijob. Andere Beschäf­tigte arbeiten bei ihrem Arbeit­geber an fünf Tagen pro Woche. Der gesetz­liche Mindest­ur­laub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubs­tage im Jahr.
Berech­nung: 20 Urlaubs­tage x 90 Arbeits­tage : 260 = 6,92 Urlaubs­tage
Ergebnis: Der Bruch­teil beträgt mehr als einen halben Urlaubstag. Deshalb wird aufge­rundet. Der Minijobber hat Anspruch auf 7 bezahlte Urlaubs­tage im Jahr.

Hinweis zur Nacht­ar­beit: Bei Nacht­ar­beit gelten für den Urlaub dieselben Grund­sätze wie bei der Arbeit am Tag. Reicht ein Arbeits­ein­satz in den nächsten Kalen­dertag hinein, zählt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Beginnt ein Einsatz zum Beispiel am Montag­abend und endet am Diens­tag­morgen, zählt dafür ein Urlaubstag. Der gesetz­liche Mindest­ur­laub ist die Unter­grenze. Ein höherer Urlaubs­an­spruch kann sich zum Beispiel aus einem Arbeits­ver­trag oder Tarif­ver­trag ergeben. Haben Vollzeit­be­schäf­tigte bei demselben Arbeit­geber Anspruch auf mehr Urlaub, gilt das auch für Minijobber. Der höhere Urlaubs­an­spruch wird dann auf die indivi­du­ellen Arbeits­tage im Minijob umgerechnet. Die Formel lautet: Anzahl der Arbeits­tage pro Woche x tarif­liche Urlaubs­tage pro Jahr : tarif­liche Arbeits­tage pro Woche

Praxis-Beispiel:
Ein Minijobber arbeitet an drei Tagen pro Woche. Vollzeit­be­schäf­tigte beim selben Arbeit­geber arbeiten an fünf Tagen pro Woche und haben Anspruch auf 30 Urlaubs­tage im Jahr. Die Arbeits­zeit und der Urlaub sind im Arbeits­ver­trag oder Tarif­ver­trag geregelt.
Berech­nung: 3 Arbeits­tage pro Woche x 30 tarif­liche Urlaubs­tage pro Jahr : 5 tarif­liche Arbeits­tage pro Woche = 18 Urlaubs­tage
Ergebnis: Der Minijobber hat Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubs­tage im Jahr.

Quelle:Sonstige | Veröf­fent­li­chung | www​.minijob​zen​trale​.de | 16-07-2026