Der Kauf von Elektro­autos wurde in der Vergan­gen­heit mehrfach geför­dert, abgeschafft bezie­hungs­weise drastisch geändert. Der großzü­gige Umwelt­bonus wurde gestri­chen. Auch für Plug-in-Hybrid­fahr­zeuge wurden die staat­li­chen Anreize zeitweise gestri­chen. Unter­nehmen profi­tieren weiterhin ausschließ­lich von steuer­li­chen Effekten. Seit 2026 gibt es für Privat­haus­halte ein neues Förder­pro­gramm, wobei der Anspruch auf die Zuschüsse aller­dings von der Höhe des Einkom­mens abhängt.

Förder­mög­lich­keiten für Unter­nehmen: Unter­nehmen, die ein E-Auto als Firmen­wagen anschaffen, können eine erhöhte Abschrei­bung von 75% im Jahr des Kaufs in Anspruch nehmen und in den Folge­jahren 10%, zweimal 5%, 3% und 2% (sogenannter Inves­ti­ti­ons­booster). Der Abschrei­bungs­zeit­raum beträgt insge­samt 6 Jahre. Davon können alle Unter­nehmen profi­tieren, die sich in der Zeit vom 30.6.2025 bis zum 1.1.2028 ein reines Elektro­auto oder ein Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeug zugelegt haben bzw. zulegen. 

Außerdem wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung monat­lich nicht mit 1%, sondern nur mit 0,25% des Brutto­lis­ten­preises ermit­telt. Steuer­vor­teile bietet auch ein Plug-in-Hybrid, weil für die Privat­nut­zung monat­lich nur 0,5% vom Brutto­lis­ten­preises als Bemes­sungs­grund­lage anzusetzen sind. Diese vorste­henden Vergüns­ti­gungen gelten aller­dings nur für elektri­sche Firmen­wagen, die nach dem 30.6.2025 angeschafft wurden und den Brutto­lis­ten­preis von 100.000 € nicht übersteigen.

Förder­mög­lich­keiten für Privat­per­sonen: Private Käufer können seit Mai 2026 eine neue staat­liche E-Auto-Prämie beantragen. Dies gilt für Neuzu­las­sungen rückwir­kend ab dem 1.1.2026. Damit fördert der Gesetz­geber die Anschaf­fung von reinen Batterie-E-Autos, von Plug-in-Hybriden sowie von Fahrzeugen mit Range Extender. Die Förde­rung können nur Haushalte mit einem zu versteu­ernden Einkommen von maximal 80.000 € erhalten. Diese Einkom­mens­grenze erhöht sich für Familien mit bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren um 5.000 € und beläuft sich dann somit auf höchs­tens 90.000 €. Die Förde­rung wird nur einmal pro Person gewährt, wobei maximal zwei Anträge aus einem Haushalt stammen dürfen.

Die Basis­för­de­rung für reine Elektro­autos beträgt 3.000 €. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 € geför­dert. Hinzu kommen für bis zu zwei Kinder 500 € Kinder­zu­schlag. Haushalte mit einem Einkommen von unter 60.000 € erhalten einen weiteren Zuschlag von 1.000 €. Wer über weniger als 45.000 € zu versteu­erndes Haushalts­jah­res­ein­kommen verfügt, bekommt nochmals 1.000 € dazu. Damit ist eine Förde­rung von bis zu 6.000 € für reine E-Autos und 4.500 € für Plug-in-Hybride möglich. Wichtig! Die Zuschüsse werden nur bei der Anschaf­fung eines Neuwa­gens gezahlt. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für ein mögli­ches Leasing. Gebraucht­fahr­zeuge sind nicht förder­fähig. 

Beantra­gung der Förde­rung
Zu beantragen ist die Förde­rung für das E-Auto über die Förder­zen­trale Deutsch­land beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA). Dafür ist die bereits erfolgte Zulas­sung auf den Antrag­steller maßgeb­lich. Ab diesem Termin bleibt ein Jahr Zeit, den Antrag über das elektro­ni­sche Antrag­for­mular zu stellen. Dabei müssen die erfor­der­li­chen Dokumente unbedingt vollständig übermit­telt werden. Anderen­falls bearbeitet die Behörde den Antrag nicht.

Neben der Fahrzeug­iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer brauchen Antrag­steller die letzten beiden Steuer­be­scheide. Diese dürfen höchs­tens drei Jahre alt sein. Wer nicht zur Abgabe einer Steuer­erklä­rung verpflichtet war, kann diese freiwillig nachträg­lich einrei­chen, um dadurch an die nötigen Steuer­be­scheide zu kommen. Familien, die den Kinder­zu­schlag in Anspruch nehmen wollen, müssen außerdem einen Kinder­geld-Nachweis der Famili­en­kasse beifügen. Käufer von Plug-in-Hybriden benötigen zusätz­lich eine EU-Konfor­mi­täts­be­schei­ni­gung für den Nachweis einer elektri­schen Reich­weite von mindes­tens 80 Kilome­tern.
Wer den Förder­an­trag stellt, muss sich mit der BundID authen­ti­fi­zieren. Daher sind der Perso­nal­aus­weis mit Online-Funktion, die zugehö­rige PIN und die Ausweis-App erfor­der­lich. Als Alter­na­tive können Antrag­steller jedoch ihr ELSTER-Zerti­fikat nutzen.

Befreiung von der Kfz-Steuer: Neu zugelas­sene Elektro­autos sind zudem für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Quelle:EStG | Gesetz­liche Regelung | §7 Abs. 2a | 23-07-2026