Die folgenden Steuer­ter­mine bzw. Abgabe­fristen sind im kommenden Monat zu beachten.

Für den Monat Januar 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fällig­keits­termin
Umsatz­steuer-Voranmel­dung
  • monat­liche Abgabe
  • Abgabe mit Dauer­frist­ver­län­ge­rung

12.02.2024
11.03.2024

Zusam­men­fas­sende Meldung 26.02.2024
Sozial­ver­si­che­rung 29.01.2024
Lohnsteuer-Anmel­dung 12.02.2024

Für den Monat Februar 2024:

Art der Abgabe Abgabe- und Fällig­keits­termin
Umsatz­steuer-Voranmel­dung
  • monat­liche Abgabe
  • Abgabe mit Dauer­frist­ver­län­ge­rung
11.03.2024
10.04.2024
Zusam­men­fas­sende Meldung 25.03.2024
Sozial­ver­si­che­rung 27.02.2024
Lohnsteuer-Anmel­dung 11.03.2024
Gewer­be­steuer-Voraus­zah­lung Q1 2024 15.02.2024

Hinweis: Die Abgabe­ter­mine entspre­chen den Zahlungs­ter­minen.

Die Zahlung ist frist­ge­recht, wenn

  • bei einer Überwei­sung der Betrag spätes­tens am Abgabe­termin auf dem Konto des Finanz­amts einge­gangen ist (keine Säumnis­zu­schläge bei Überwei­sung, wenn der Betrag inner­halb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanz­amts eingeht = Zahlungs­schon­frist; Zahlung inner­halb der Schon­frist ist dennoch eine unpünkt­liche Zahlung),
  • bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheck­ein­rei­chung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutge­schrieben wird,
  • dem Finanzamt eine Einzugs­er­mäch­ti­gung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünkt­lich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle: Sonstige | Sonstige | . | 01-02-2024