Die Abgabe­frist für die Grund­steu­er­erklä­rung wird um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlän­gert. Mit diesem Beschluss sollen Bürge­rinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuer­be­ra­te­rinnen und Steuer­be­rater deutlich entlastet werden.

Quelle: Sonstige | Beschluss | Beschluss der Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz | 12-10-2022