Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31.1.2023 verlängert. Mit diesem Beschluss sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und Steuerberater deutlich entlastet werden.
Quelle: Sonstige | Beschluss | Beschluss der Finanzministerkonferenz | 12-10-2022