Die steuer­li­chen Verein­ba­rungen des Koali­ti­ons­ver­trags zwischen SPD, Grünen und FDP mit einem Umfang von 178 Seiten sind verteilt in verschie­denen Abschnitten dieser Verein­ba­rungen zu finden. Neben allge­mein gehal­tenen Absichts­er­klä­rungen, sind auch mehr oder weniger konkrete Einzel­maß­nahmen aufge­führt, wie z. B.

  • Verlän­ge­rung der bishe­rigen Homeof­fice-Regelung bis zum 31.12.2022,
  • Erhöhung des Ausbil­dungs­frei­be­trags auf 1.200 €,
  • Erhöhung des Sparer­frei­be­trags auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei einer Zusam­men­ver­an­la­gung,
  • Anhebung des Freibe­trags bei Mitar­bei­ter­be­tei­li­gungen,
  • Neure­ge­lung der haushalts­nahen Dienst­leis­tungen und der steuer­freien Arbeit­ge­ber­leis­tungen mit dem Ziel einer besseren Förde­rung von Allein­er­zie­henden, Familien mit Kindern und von zu pflegenden Angehö­rigen,
  • Einfüh­rung einer Steuer­gut­schrift für Allein­er­zie­hende,
  • Verbes­se­rung der Famili­en­be­steue­rung,
  • Ersatz der Steuer­klas­sen­kom­bi­na­tion III/IV durch die Steuer­klas­sen­kom­bi­na­tion IV/IV mit Faktor­ver­fahren,
  • Weiter­ent­wick­lung der Famili­en­be­steue­rung,
  • Vollabzug der Renten­ver­si­che­rungs­bei­träge als Sonder­aus­gaben und Verzö­ge­rung der Vollbe­steue­rung von Renten; Steige­rung um 0,5% ab 2023, sodass die Vollbe­steue­rung erst 2060 beginnt,
  • Erwei­terte Verlust­ver­rech­nung auch auf die beiden voran­ge­gan­genen Jahre,
  • Weitere Maßnahmen zur Vermei­dung des Umsatz­steu­er­be­trugs,
  • Verän­de­rung bei der Besteue­rung der privaten Nutzung von Elektro-Hybrid­fahr­zeugen,
  • Pausch­be­steue­rung von emissi­ons­freien Fahrzeugen mit 0,5% entspre­chend den Elektro­fahr­zeugen,
  • Sonder­ab­schrei­bungen für Inves­ti­tionen, die dem Klima­schutz dienen 

Was tatsäch­lich in welcher Form reali­siert wird und welche Einzel­maß­nahmen aufge­griffen werden bleibt abzuwarten.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Verein­ba­rungen des Koali­ti­ons­ver­trags | 23-11-2021