Der Bundestag hat am 9.7.2026 ein Gesetz beschlossen, das es der Famili­en­kasse ermög­licht, nach der Geburt eines Kindes das Kinder­geld auch ohne Antrag auszu­zahlen. Diese Möglich­keit zur antrags­losen Kinder­geld­ge­wäh­rung soll die Famili­en­kasse nutzen, wenn 

  • alle erfor­der­li­chen Tatsa­chen bekannt sind,
  • keine Zweifel an der Anspruchs­be­rech­ti­gung bestehen und
  • eine Konto­ver­bin­dung bekannt ist.

Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätz­liche Risiko ungerecht­fer­tigter Auszah­lungen einzu­gehen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Auszah­lung in zwei Stufen
Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten. Die Auszah­lung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 ermög­licht werden:
1. In einer ersten Stufe (voraus­sicht­lich ab März 2027) soll das Kinder­geld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindes­tens ein älteres Kind haben, an die Person ausge­zahlt werden, die bisher das Kinder­geld erhält.
2. In einer zweiten Stufe (voraus­sicht­lich ab November 2027) soll auch für erste Kinder das Kinder­geld antragslos ausge­zahlt werden. Voraus­set­zung dafür ist, dass mindes­tens ein Eltern­teil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Eltern­teil eine IBAN bekannt ist und mindes­tens ein Eltern­teil im Inland arbeitet.

Das neue Verfahren im Detail: Das Bundes­zen­tralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neuge­bo­rene Kind eine Steuer-ID. Die Infor­ma­tion über die Geburt erhält das BZSt von den Standes­äm­tern über die Melde­be­hörden. Anschlie­ßend infor­miert es die Famili­en­kasse über die Geburt eines Kindes.

Für die automa­ti­sche Auszah­lung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN. Wenn die Konto­ver­bin­dung bekannt ist, kann die Auszah­lung starten. Das Kinder­geld wird an einen Eltern­teil ausge­zahlt. Bürger können dem BZSt schon heute ihre IBAN mitteilen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App IBAN+.

Mit der Änderung soll das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Daten müssen gegen­über der Verwal­tung nur einmal angegeben werden. Das BMF rechnet damit, dass circa 300.000 Erstan­träge pro Jahr künftig nicht mehr gestellt werden müssen.

Begrü­ßungs­schreiben für Eltern: Soweit die Voraus­set­zungen für eine antrag­lose Auszah­lung des Kinder­geldes nicht vorliegen, erhalten die Eltern auch zukünftig ein Begrü­ßungs­schreiben. Wenn der Famili­en­kasse einzelne Daten (z. B. zu einer inlän­di­schen Erwerbs­tä­tig­keit bei Selbstän­digen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im voraus­aus­ge­füllten Antrag ergänzt werden. Die Famili­en­kasse prüft, ob ein Anspruch auf Kinder­geld besteht.

Quelle:Sonstige | Gesetz­vor­haben | Gesetz zur Einfüh­rung eines antrags­losen Kinder­geldes -Regie­rungs­ent­wurf | 16-07-2026