Nach dem Entwurf des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales wird die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe von 4,9% auf 5,0% erhöht. Der Erhöhung ab dem Jahr 2027 muss aller­dings noch von der Bundes­re­gie­rung beschlossen und vom Bundesrat bestä­tigt werden.

Über die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung sind aktuell rund 185.000 selbstän­dige Kreative pflicht­ver­si­chert (ähnlich wie Angestellte in der gesetz­li­chen Kranken-, Pflege- und Renten­ver­si­che­rung). Sie zahlen dabei nur die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte wird über einen Bundes­zu­schuss sowie die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe finan­ziert.

Pflicht­bei­trag für bestimmte Unter­nehmen: Die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe ist ein Pflicht­bei­trag für Unter­nehmen, die kreative oder publi­zis­ti­sche Leistungen nutzen – zum Beispiel für Grafik, Musik oder Texte. Damit wird ein Teil der Sozial­ver­si­che­rung für selbstän­dige Künstler mitfi­nan­ziert. Die Bemes­sungs­grund­lage ist dabei das Honorar, das im Kalen­der­jahr an selbstän­dige Künstler und Publi­zisten gezahlt wird.

Die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe unter­scheidet zwischen 3 Gruppen:

  1. Typische Verwerter
  2. Eigen­werber
  3. General­klausel: Unter­nehmer, die Aufträge an selbstän­dige Künstler oder Publi­zisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unter­neh­mens zu nutzen, wenn im Zusam­men­hang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. Werden in einem Kalen­der­jahr nicht mehr als 3 Veran­stal­tungen durch­ge­führt, in denen künst­le­ri­sche oder publi­zis­ti­sche Werke oder Leistungen aufge­führt oder darge­boten werden, liegt keine Abgabe­pflicht nach der General­klausel vor.

Nur im Rahmen der General­klausel gilt gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 KSVG eine Bagatell­grenze: Die Pflicht zur Zahlung der Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe setzt im Jahr 2026 voraus, dass die Summe der Entgelte für einen in einem Kalen­der­jahr erteilten Auftrag oder mehrere in einem Kalen­der­jahr erteilte Aufträge 1.000 € übersteigt. Ob die Bagatell­grenze für 2027 geändert wird, ist noch nicht bekannt.

Quelle:Sonstige | Presse­mit­tei­lung | Bunde­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales | 02-07-2026