Die Bundes­re­gie­rung hat die Ergeb­nisse des Koali­ti­ons­aus­schusses zu den geplanten Steuer­än­de­rungen vorge­stellt und die Maßnahmen für ein „umfas­sendes Reform­paket“ beschrieben. Zusätz­lich sollen auch die Vorschläge der Renten­kom­mis­sion umgesetzt werden. Bisher liegen nur Absichts­er­klä­rungen vor. Erst wenn konkrete Gesetz­ent­würfe vorliegen, wird erkennbar sein, was tatsäch­lich umgesetzt wird.

Geplante Steuer­än­de­rungen
Die Bundes­re­gie­rung plant ab 2027 Entlas­tungen durch höhere Kinder­frei­be­träge und Kinder­geld. Gleich­zeitig soll die „Reichen­steuer“ und die Pauschal­steuer bei Minijobs erhöht werden. Der Umfang des steuer­li­chen Abzugs von Handwer­kerleis­tungen soll reduziert werden. Bis Herbst 2026 sollen konkrete Vorschläge für eine digitale, voraus­ge­füllte Steuer­erklä­rung kommen. Die Steuer-ID darf künftig von Sozial­ver­si­che­rungs­trä­gern genutzt werden, um dadurch Daten leichter zusam­men­führen zu können. Die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) muss Gewinne abführen. Insge­samt ist das Paket kleiner als zuvor angekün­digt. Außerdem gleichen sich viele Maßnahmen gegen­seitig aus.

Die Regie­rung setzt anstelle einer großen struk­tu­rellen Steuer­re­form vor allem Einzel­maß­nahmen für bestimmte Gruppen (Familien, Schicht­ar­beiter, Minijobber, Empfänger von Abfin­dungen). 

  • Familien mit Kindern sollen stärker entlastet werden als Kinder­lose. Kleine und mittlere Einkommen profi­tieren, die kalte Progres­sion wird weiter gemil­dert. Wenn das Ziel lautet, Familien mit mittleren Einkommen zu entlasten, dann erfüllt das Paket dieses Ziel durchaus. Bei der Anhebung des Arbeit­neh­mer­pausch­be­trags bleibt abzuwarten, um wie viel Euro dieser erhöht wird und was im Gegenzug ggf. wegfällt bzw. künftig ebenfalls mit dem Pausch­be­trag abgegolten sein soll.
  • Eine Muster­be­rech­nung der Regie­rung mit einer Familie mit 60.000 € Einkommen verspricht eine Entlas­tung von „mehr als 600 €“, was rund 50 € pro Monat entspricht.

Die Anhebung des Grund­frei­be­trags und die Verschie­bung des Tarifs (= Abfla­chung der Progres­sion) sind keine neuen Maßnahmen, sondern haben auch in den vergan­genen Jahren immer wieder (als Infla­ti­ons­aus­gleich) zu steuer­li­chen Entlas­tungen geführt. Das Kinder­geld soll von 255 € auf 259 € pro Kind und Monat = 48 € pro Kind und Jahr erhöht werden.

Die Gegen­fi­nan­zie­rung erfolgt vor allem über eine Verän­de­rung der sogenannten Reichen­steuer in folgender Form: Ab einem zu versteu­ernden Einkommen von 250.000 € in Höhe von 45% und ab einem zu versteu­ernden Einkommen von 280.000 € in Höhe von 47%.

Zum Vergleich: Heute gilt die Reichen­steuer (45% Einkom­men­steuer) ab einem zu versteu­ernden Einkommen von 277.826 € bei Ledigen und etwa 555.652 € bei einer Zusam­men­ver­an­la­gung. Mit der geplanten Änderung würde die heutige Reichen­steuer-Schwelle um knapp 28.000 € abgesenkt und darüber hinaus erstmals eine neue 47%-Stufe einge­führt. Nach dem Sprach­ge­brauch der Politik würden künftig wahrschein­lich sowohl die 45%-Stufe als auch die neue 47%-Stufe zur Reichen­steuer gezählt. Der höhere Prozent­satz ist nur auf den Bertag anzuwenden, der den Grenz­wert überschreitet.

Höhere Pauschal­steuer bei Minijobs ab 2027
Die Bundes­re­gie­rung plant, den Pauschal­steu­er­satz bei den sogenannten Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Bei einem Minijob mit 600 € Monats­lohn wären das etwa 18 € mehr pro Monat bzw. 216 € pro Jahr. Das Dokument der Bundes­re­gie­rung spricht allge­mein von „Minijobs“. Es ist somit nicht klar, ob nur gewerb­liche Minijobs von der Erhöhung betroffen sein sollen oder auch Minijobs in Privat­haus­halten. Wenn die Regelung tatsäch­lich auch Privat­haus­halte erfassen sollte, kann diese Verteue­rung dazu führen, dass ein Teil dieser Beschäf­ti­gungen wieder in die Schwarz­ar­beit gedrängt wird. Das würde insbe­son­dere den Bereich Haushalts­hilfen, Kinder­be­treuung und Unter­stüt­zung älterer Menschen betreffen, der bisher seit Jahren steuer­lich geför­dert wird.

Aus dem Dokument der Bundes­re­gie­rung ergibt sich, dass die steuer­liche Absetz­bar­keit von Handwer­kerleis­tungen von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 € auf bis zu 900 € pro Jahr) reduziert werden soll. Die Kürzung der Handwer­ker­för­de­rung trifft auch normale Haushalte. Wer eine Renovie­rung plant, verliert künftig bis zu 300 € Förde­rung pro Jahr.

Höhere steuer­freie Sonn-, Feier­tags- und Nacht­zu­schläge
Für den steuer­lich begüns­tigten Sonn- und Feier­tags­zu­schlag werden die Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stunden­lohn von 75 € zum 1.1.2027 erhöht, gleich­zeitig wird der steuer­freie Zuschlag im Regelungs­be­reich eines Tarif­ver­trages vollständig beitrags­frei gestellt. Sonn-, Feier­tags- und Nacht­zu­schläge sind aktuell bis 50 € pro Stunde steuer­frei. Von einer Anhebung profi­tieren vor allem Beschäf­tigte mit Schicht­ar­beit, Bereit­schafts­diensten oder regel­mä­ßiger Arbeit zu ungüns­tigen Zeiten, etwa in Kranken­häu­sern, Pflege­ein­rich­tungen, Feuer­wehr, Polizei, Indus­trie, Logistik oder Gastro­nomie. 

Die Entlas­tung wirkt sich insbe­son­dere für höhere Einkommen mit Schicht­ar­beit aus. Von dieser Neure­ge­lung profi­tieren nur Beschäf­tigte mit Stunden­löhnen zwischen 50 und 75 €. Bei tarif­ver­trag­lich geregelten Zuschlägen soll zusätz­lich nicht nur die Steuer­frei­heit, sondern auch eine weiter­ge­hende Sozial­ver­si­che­rungs­frei­heit gelten.

Steuer­liche Begüns­ti­gung von Abfin­dungen bei schnellem Jobwechsel
Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attrak­tiver zu machen, werden Abfin­dungs­zah­lungen steuer­lich privi­le­giert, wenn zügig eine neue Erwerbs­tä­tig­keit aufge­nommen wird. Wer seinen Arbeits­platz verliert und schnell wieder einen neuen Job findet, soll einen steuer­li­chen Bonus auf die Abfin­dung erhalten. Je schneller die Rückkehr in Beschäf­ti­gung erfolgt, desto größer soll die steuer­liche Entlas­tung ausfallen. Konkrete Regeln werden im Augen­blick noch nicht genannt.

Quelle:Sonstige | Sonstige | Ergeb­nisse des Koali­ti­ons­aus­schusses | 09-07-2026