Umsätze, die von inlän­di­schen Klein­un­ter­neh­mern ausge­führt werden, sind von der Umsatz­steuer befreit. Ab dem 1.1.2025 ist Voraus­set­zung, dass der inlän­di­sche Gesamt­um­satz im voran­ge­gan­genen Kalen­der­jahr 25.000 € (bisher 22.000 €) nicht überschreitet und im laufenden Kalen­der­jahr 100.000 € (bisher 50.000 €) voraus­sicht­lich nicht überschreiten wird (Progno­se­wert). Wird der untere inlän­di­sche Grenz­wert von 25.000 € im laufenden Kalen­der­jahr überschritten, kommt im Folge­jahr eine Inanspruch­nahme der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nicht mehr in Betracht.

Neu: Anders als es bisher bei der 50.000 € Grenze war, kommt es nunmehr bei dem neuen oberen inlän­di­schen Grenz­wert von 100.000 € darauf an, ob und zu welchem Zeitpunkt der Gesamt­um­satz im laufenden Kalen­der­jahr den Betrag von 100.000 € überschreitet. Wird der Grenz­wert von 100.000 € überschritten, endet die weitere Inanspruch­nahme der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung zu diesem Zeitpunkt.

Praxis-Beispiel:
Ein Unter­nehmer hatte im Jahr 2024 einen Gesamt­um­satz von 20.500 €. Für das Jahr 2025 rechnet er mit voraus­sicht­li­chen Umsätzen von 60.000 €. Die Grenzen nach dem Jahres­steu­er­ge­setz 2024 liegen seit dem 1.1.2025 bei einem Umsatz von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Damit kann der Unter­nehmer auch im Jahr 2025 von der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung Gebrauch machen. 

Aufgrund umfang­rei­cher Aufträge überschreitet der Unter­nehmer bereits am 15.8.2025 mit einem Netto­um­satz 15.000 € den Grenz­wert von 100.000 € um 1.000 €. Konse­quenz ist, dass dieser und alle folgenden Umsätze der Umsatz­steuer zu unter­werfen sind. Er muss seine Leistung von 15.000 € mit Umsatz­steuer ausweisen (15.000 € + 2.850 € (19% USt) = 17.850 €). Die Umsätze aus der Zeit davor bleiben steuer­frei. 

Hinweis: Nach der neuen Rechts­lage findet der Wechsel von der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung zur Regel­be­steue­rung nicht erst ab dem Folge­jahr (hier 2026) statt, sondern sofort mit Überschreiten des Grenz­werts. Somit kann ein Unter­nehmer in ein und demselben Jahr sowohl Klein­un­ter­nehmer sein als auch Unter­nehmer, der der Regel­be­steue­rung unter­liegt.

Fazit: Der Unter­nehmer muss im laufenden Jahr regel­mäßig prüfen, ob er die 100.000 €-Grenze überschreitet, weil bereits der Umsatz, mit dem er den Grenz­wert überschreitet, der Umsatz­steuer unter­worfen werden muss. Das bedeutet, dass Klein­un­ter­nehmer selber kontrol­lieren müssen, ob und wann der Grenz­wert überschritten wird.

Quelle:UStG | Geset­zes­än­de­rung | § 19 | 06-02-2025