Im Juni und Juli 2021 hat die Flutka­ta­strophe in Teilen Bayerns erheb­liche Schäden angerichtet. Um die Betrof­fenen weiter in ihrer schweren Situa­tion zu unter­stützen, werden die bestehenden steuer­li­chen Erleich­te­rungen verlän­gert. 

Die Möglich­keit einer zinslosen Steuer­stun­dung oder einer Zurück­stel­lung von Vollstre­ckungs­maß­maß­nahmen werden bis 30.6.2022 verlän­gert. Auch können bis 31.3.2022 weiterhin unter erleich­terten Bedin­gungen Steuer­vor­aus­zah­lungen angepasst werden. Verlän­gert wurden auch die Nachweis­erleich­te­rungen für bis 31.3.2022 geleis­tete Spenden. Auch Sonder­ab­schrei­bungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wieder­be­schafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraus­set­zungen steuer­lich berück­sich­tigt werden. Umfas­sende Infor­ma­tionen befinden sich auf der Website des bayeri­schen Staats­mi­nis­te­riums der Finanzen und für Heimat.

Quelle: Sonstige | Sonstige | Erlass des Bayeri­schen Staats­mi­nis­te­riums der Finanzen | 29-12-2021