Die Globa­li­sie­rung hat den Unter­nehmen viele Vorteile gebracht, aber gleich­zeitig den großen multi­na­tio­nalen Unter­nehmen die Möglich­keit geboten, ihre Gewinne nicht in den Ländern zu versteuern, in denen sie die Gewinne reali­siert haben, sondern in den Ländern, die niedrige Steuer­sätze haben. Die kombi­nierte Wirkung der Globa­li­sie­rung und Digita­li­sie­rung der Volks­wirt­schaften hat somit zu Verzer­rungen und Ungleich­heiten geführt, die nur durch eine multi­la­teral verein­barte Lösung wirksam angegangen werden können.

Der Beschluss der G7-Finanz­mi­nister, einschließ­lich eines Mindest­ni­veaus der globalen Besteue­rung, ist ein Anfang auf dem Weg zum globalen Konsens, der als notwendig angesehen wird, um das inter­na­tio­nale Steuer­system zu refor­mieren. Diese Entschei­dung verleiht den bevor­ste­henden Diskus­sionen zwischen den 139 Mitglied­staaten und den Rechts­ord­nungen des OECD/G20-Inklu­siven Rahmen für BEPS mehr Nachdruck, eine endgül­tige Verein­ba­rung zu erzielen. Ziel ist, dass multi­na­tio­nale Unter­nehmen ihren gerechten Anteil überall zahlen. Es werden nachdrück­lich die Bemühungen zum sogenannten Zwei-Säulen Projekt unter­stützt, die im Rahmen der G20 und des Inclu­sive Frame­work on BEPS der OECD unter­nommen werden. Die G7-Staaten wollen eine gerechte Lösung für die Zutei­lung von Besteue­rungs­rechten finden. Hierbei sollen 

  • den Markt­staaten Besteue­rungs­rechte auf mindes­tens 20% des Gewinns, der eine Marge von 10% der größten und profi­ta­belsten multi­na­tio­nalen Unter­nehmen übersteigt, zuerkannt werden, (Säule 1).
  • Die G7 verpflichten sich darüber hinaus zu einer globalen effek­tiven Mindest­be­steue­rung von mindes­tens 15% auf Länder­basis (Säule 2).

Problem: Die G7-Finanz­mi­nister wollen ein „kaputtes globales Steuer­system“ überar­beiten, indem eine globale Mindest­steuer festge­setzt wird. Die Steuer­sys­teme der einzelnen Länder sind unter­schied­lich struk­tu­riert, sodass es kein globales Steuer­system gibt. Das wird sich kaum ändern lassen. Die bestehenden Doppel­be­steue­rungs­ab­kommen entspre­chen nicht mehr der - durch Globa­li­sie­rung und Digita­li­sie­rung - verän­derten Situa­tion. Es müssen also zwischen­staat­liche Regelungen gefunden werden, die global gelten, was bei zum Teil gegen­sätz­li­chen Inter­essen nicht einfach sein wird. 

Fazit: Die Diskus­sion hat begonnen - bis zu einer gemein­samen Lösung wird es noch dauern. 

Quelle: Sonstige | Sonstige | Beschluss der G7 Finanz­mi­nister vom 4./5. Juni 2021 | 03-06-2021