Das BMF plant den Haushalt für das Jahr 2023. Konkret geplant ist, dass die Beiträge zur Renten­ver­si­che­rung voll von der Steuer abgesetzt werden können. Hinter­grund für diese Maßnahme ist offen­sicht­lich das Urteil des BFH vom 29.5.2021 (X R 33/19), wonach der Renten­frei­be­trag künftig in vielen Fällen rechne­risch nicht mehr ausrei­chen wird, um die aus versteu­ertem Einkommen geleis­teten Teile der Renten­ver­si­che­rungs­bei­träge zu kompen­sieren. Der BFH fordert daher, dass die Besteue­rung von Vorsor­ge­auf­wen­dungen für die Alters­si­che­rung und die Besteue­rung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsor­ge­auf­wen­dungen so aufein­ander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteue­rung vermieden wird. Wenn also die Beiträge zur Renten­ver­si­che­rung künftig voll von der Steuer abgesetzt werden können, dann wird damit diese Forde­rung des BFH erfüllt.

Die EEG-Umlage auf den Strom­preis wird abgeschafft. Des Weiteren wurde ein „Corona-Steuer­ge­setz“ angekün­digt, mit dem eine Reihe von Hilfs­maß­nahmen geschaffen oder erwei­tert werden sollen. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sein werden, ist noch nicht bekannt.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Ankün­di­gung durch Finanz­mi­nister Lindner in der Presse | 06-01-2022