Im Koali­ti­ons­ver­trag hatten die Regie­rungs­par­teien bereits eine Erhöhung des Mindest­lohns verein­bart. Der Mindest­lohn wird zum 1.10.2022 auf 12 € pro Stunde erhöht. Seit dem 1.1.2022 gilt ein Mindest­lohn von 9,82 € und ab dem 1.7.2022 ein Mindest­lohn von 10,45 €.

Anpas­sung der Mini- und Midi-Job-Grenzen: Der Gesetz­geber passt mit Blick auf den geplanten höheren Mindest­lohn auch die Obergrenzen für Mini- und Midi-Jobs an. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der gering­fü­gigen Beschäf­ti­gung sieht die Anhebung der Minijob­grenze von derzeit 450 € auf 520 € vor, bei der Grenze des Midi-Jobs ist eine Erhöhung von 1.300 € auf 1.600 € vorge­sehen.

Begrün­dung: Durch die Erhöhung des Mindest­lohns bei gleich­blei­bender Arbeits­zeit würden die Arbeit­nehmer ihren Versi­che­rungs­status verlieren, wenn sie bisher die Einkom­mens­grenzen ausge­schöpft haben. Um der daraus resul­tie­renden Reduzie­rung der Arbeits­zeit entge­gen­zu­wirken, werden die Einkom­mens­grenzen erhöht. Zudem ist die künftige Dynami­sie­rung der Grenzen beabsich­tigt. Demnach werden bei Erhöhung des Mindest­lohns mindes­tens zehn wöchent­liche Arbeits­stunden als Minijob möglich sein.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Entwurf Mindest­lohn­er­hö­hungs­ge­setz - MiLoEG | 10-02-2022