Das Bundes­mi­nis­te­rium der Finanzen (BMF) plant milli­ar­den­schwere steuer­liche Entlas­tungen. Folgendes ist bisher bekannt:

Reform bei den Steuer­klassen
Die Steuer­klas­sen­kom­bi­na­tion 3 und 5 bei Eheleuten und Lebens­part­nern soll künftig wegfallen. Das sogenannte Faktor­ver­fahren in Steuer­klasse 4 wird dann für diesen Perso­nen­kreis verpflich­tend. Eine Steuer­ent­las­tung ist damit nicht verbunden. Vielmehr wird mit dem Faktor­ver­fahren die Lohnsteu­er­be­las­tung gerechter auf die Eheleute und Lebens­partner verteilt, sodass Steuer­nach­zah­lungen bei einer Einkom­men­steu­er­ver­an­la­gung allein aufgrund der Steuer­klas­sen­wahl weitest­ge­hend vermieden werden.

Steuer­liche Entlas­tungen
Der Grund­frei­be­trag der Lohn- und Einkom­men­steuer soll ab Januar 2025 um 300 € auf dann 12.084 € steigen. Außerdem soll der Grund­frei­be­trag noch in diesem Jahr rückwir­kend zum 1. Januar 2024 um 180 € auf 11.784 € steigen. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkom­men­steuer an. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung um 252 € vorge­sehen.

Kinderfreibetrag/​Kindergeld
Der steuer­liche Kinder­frei­be­trag soll für den Veran­la­gungs­zeit­raum 2025 um 60 € auf 6.672 € und ab dem Veran­la­gungs­zeit­raum 2026 um 156 € auf 6.828 € angehoben werden. Auch das Kinder­geld soll erhöht werden. Es soll zum 1. Januar 2025 um 5 € auf 255 € pro Kind im Monat angehoben werden. Ab 2026 soll im Einkom­men­steu­er­ge­setz veran­kert werden, dass Kinder­geld und Kinder­frei­be­trag weiter zeitgleich steigen.

Hinweis: Die Zahlen zum Grund- und Kinder­frei­be­trag können sich im Herbst nach Vorlage des sogenannten Progres­si­ons­be­richts noch ändern. Außerdem soll auch der Steuer­tarif angepasst werden, um die sogenannte kalte Progres­sion auszu­glei­chen. Damit soll verhin­dert werden, dass durch die Infla­tion Lohnzu­wächse zunich­te­ge­macht werden.

Quelle: Sonstige | Gesetz­vor­haben | Zweites Jahres­steu­er­ge­setz 2024 (Vorab­in­for­ma­tion) | 11-07-2024